Aktuelle Projekte

Betreuung und Entwicklung von Lebensräumen für Anhang II-Arten in 7 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in Westmecklenburg

Unsere Stiftung wurde vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg im Januar 2020 damit beauftragt, über einen Zeitraum von drei Jahren vor allem die Umsetzung der Maßnahmen aus den Managementplänen von 7 GGB  zu unterstützen, zu koordinieren und zu begleiten. Folgende GGB – Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (umgangssprachlich auch FFH-Gebiete genannt) werden von uns betreut:

DE 2133-301 Santower See
DE 2133-302 Jameler Wald, Tressower See und Moorsee
DE 2133-303 Wald- und Kleingewässerlandschaft Everstorf
DE 2134-301 Kleingewässerlandschaft westlich von Dorf Mecklenburg
DE 2232-301 Kleingewässerlandschaft südöstlich von Rehna
DE 2334-306 Kleingewässerlandschaft am Buchholz (nördlich Schwerin)
DE 2437-301 Wälder bei Mestlin und Langenhägener Seewiesen

Die Betreuungsarbeit der Stiftung (bis Mitte April 2023 vorgesehen) in diesen Gebieten beinhaltet die notwendigen Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen, die dem Erhalt und der Entwicklung der hier vorkommenden Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, insbesondere Rotbauchunke (Bombina bombina) und Kammmolch (Triturus cristatus), dienen. Der Erhaltungszustand dieser beiden Arten wird in Mecklenburg-Vorpommern mit ungünstig – unzureichend bewertet.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für investive Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben des Naturschutzes (Naturschutzförderrichtlinie – NatSchFöRL M-V). Die Stiftung berät Flächennutzer und andere regionale Akteure vor Ort über Möglichkeiten zur Umsetzung managementrelevanter Maßnahmen durch die Inanspruchnahme der Finanzmitteln des Naturschutzes (und ggf. Fördermittel verwandter Fachbereiche). Des Weiteren unterstützt die Stiftung die für die Umsetzung der Managementplan-Maßnahmen gewonnenen Projektträger bei der Beantragung der Fördermittel und der weiteren fördertechnischen Abwicklung des Projektes bis zur Fertigstellung.

In den ersten drei Gebieten haben bereits drei Landwirtschaftsbetriebe mit Hilfe der Stiftung insgesamt 16 Förderanträge für die Sanierung und Neuanlage von Kleingewässern zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen für Rotbauchunke und Kammmolch gestellt. Die Bewilligungen für die Sanierung von insgesamt 21 Kleingewässern liegen inzwischen vor und die erforderliche Planung für diese Gewässersanierungen wurde an geeignete Büros beauftragt. Die ersten Maßnahmen (Gehölzentfernung/-auflichtung) werden im Februar 2021 umgesetzt. Um den artenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, sind die notwenigen Entschlammungen für den Spätsommer 2021 vorgesehen.

Im GGB „Wälder bei Mestlin und Langenhägener Seewiesen“ konnte die Stiftung zwei Landwirte bei der Renaturierung von insgesamt elf Gewässern im Umfeld von Augzin unterstützen. Zehn davon wurden bereits in 2022 saniert. Für ein weiteres ist die Umsetzung in 2023 geplant.

Neben der Vorbereitung und Begleitung der Maßnahmenumsetzung wird jährlich an allen Gewässern der 7 GGBs (insgesamt rund 350 Gewässer) die Besiedlung durch Rotbauchunke und Kammmolch durch Amphibienexperten vor Ort überprüft und jedes Laichgewässer einmal während der dreijährigen Projektlaufzeit hinsichtlich seines Erhaltungszustandes für Rotbauchunke und Kammmolch bewertet.
Öffentliche Veranstaltungen zu gebiets- und amphibienspezifischen Themen sind geplant, wurden aber im Jahr 2020 aufgrund der besonderen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zunächst ausgesetzt.

Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV

Mecklenburgstraße 7
19053 Schwerin

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